Bundesausländerbeauftragte.de
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Wissen / Lexikon
Staatsangehörigkeit
Was versteht man unter Staatsangehörigkeit und wie erlangt man diese?
Aufenthaltsgenehmigung
Was bedeutet die Bezeichnung Aufenthaltsgenehmigung und wo ist der Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis?
Ausweisung
Ausweisung wird im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt im Deutschen Rechtssystem zur Aufenthaltsfrage von Ausl‰ndern angewandt.
Staatsdienst
Welche Berufe gibt es im Staatsdienst? Tätigkeiten im Staatsdienst sind Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst.
Lexikon/Wissen zum Thema Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) ist ein Vertrag, der 1985 unterzeichnet wurde. Zu den Erstunterzeichnerstaaten gehören Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland. Dem Vertrag beigetreten sind inzwischen Spanien, Italien, Portugal, Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden und Griechenland.
Das Übereinkommen regelt zum einen schrittweise den Abbau der Grenzkontrollen zwischen den Vertragspartnern und zum anderen werden durch das Abkommen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Diese Maßnahmen beinhalten zum Ersten eine gemeinsame Visumspolitik der Mitgliedsstaaten. Zum Zweiten kommt es durch den Vertrag zu einheitlichen Kontrollen an den Außengrenzen, es gibt also annährend gleiche Kontrollen an allen Grenzen eines Mitgliedsstaates, die nicht an ein zweites Mitgliedsstaat grenzen. Zum Dritten wird eine gemeinsame Regelung festgelegt, die den Reiseverkehr von Drittstaatsangehörigen zum Inhalt hat. Drittstaatangehörige sind die Menschen, die einem Land angehören, welches nicht Mitglied im SDÜ ist.
Weiterhin kommt es zu einer stärkeren justitiellen und polizeilichen Zusammenarbeit, so können zum Beispiel schneller Informationen übermittelt werden. Zu dieser verstärkten Zusammenarbeit zählt auch die Einrichtung des Schengener Informationssystems, einer nicht öffentlichen Datenbank. In dieser Datenbank sind zum Beispiel Personen eingetragen, welche in dem gesamten Raum der Mitgliedsstaaten des SDÜ zur Fahndung ausgeschrieben sind. Zugriff zu den Daten haben natürlich nur die Sicherheitsbehörden der entsprechenden Länder.Mit dem Amsterdamer Vertrag 1999 und somit der Europäischen Gemeinschaft, sind die meisten Aufgaben und Ziele des Schengener Durchführungsübereinkommens in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft übergegangen.
Weitere Informationen zur Bundesausländerbeauftragte, Integrationsbeauftragte, Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration - Schengener Abkommen . Migration . Flüchtlinge . Integration . Einbürgerung . Durchführungsübereinkommen