Bundesausländerbeauftragte.de
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Dies ist ein privates Informationsangebot zu Themen der Ausländer-, Migrations- und Flüchtlingspolitik, mit einem Lexikon und Infos zum Einbürgerungstest. Dies ist keine Webseite der Bundesregierung.
Wissen / Lexikon
Staatsangehörigkeit
Was versteht man unter Staatsangehörigkeit und wie erlangt man diese?
Aufenthaltsgenehmigung
Was bedeutet die Bezeichnung Aufenthaltsgenehmigung und wo ist der Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis?
Ausweisung
Ausweisung wird im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt im Deutschen Rechtssystem zur Aufenthaltsfrage von Ausl‰ndern angewandt.
Staatsdienst
Welche Berufe gibt es im Staatsdienst? Tätigkeiten im Staatsdienst sind Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst.
Einbürgerung in Deutschland
Einbürgerung
Die Einbürgerung bezeichnet die Verleihung der Staatsbürgerschaft. Die Regeln und Bestimmungen um den Erwerb der Staatsbürgerschaft sind von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip.
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Abstammungsprinzip
Das Abstammungsprinzip orientiert sich an den Eltern. Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies ist auch dann der Fall, wenn nur ein Elternteil Deutscher bzw. Deutsche ist. In vielen Fällen besitzt dieses Kind dann Mehrstaatigkeit, da die Staatsangehörigkeitsregeln des ausländischen Elternteils ebenfalls zum Tragen kommen. Auf die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes hat dies keinen Einfluss und es darf ein Leben lang im Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten sein. Sind die Eltern allerdings nicht verheiratet und ist nur der Vater im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, muss die Vaterschaft vor Vollendung des 23. Lebensjahres des Kindes gesetzlich festgestellt werden.
Geburtsortprinzip
Seit dem Jahr 2000 gilt in Deutschland das Geburtsortprinzip. Dies bedeutet, dass ein in Deutschland geborenes Kind auch dann automatisch in den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft kommt, wenn die Eltern in Deutschland lebende AusländerInnen sind. Das Geburtsortprinzip ist allerdings an die Voraussetzungen gebunden. So muss sich mindestens ein Elternteil beim Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit wenigstens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten und entweder im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz verfügen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhält das Kind bei der Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sehr häufig erwirbt das Kind bei seiner Geburt auch eine oder mehrere Staatsbürgerschaften der Eltern. Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Eine Mehrstaatigkeit ist hier nur in Ausnahmefällen möglich.Voraussetzungen zur Einbürgerung
Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:- Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland
- Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
- Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
- Sie bekennen sich zum deutschen Grundgesetz
- Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf
Von diesen Voraussetzungen gibt es Ausnahmen. Eine ist die Verkürzung der Lebenszeit in Deutschland von acht auf sieben Jahre, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Verfügt eine Person über besonders gute Deutschkenntnisse oder ist seit Jahren in Deutschland ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert, verkürzt sich die Anzahl der gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland verbrachten Jahre auf sechs. Auch bei der Sozialhilfe bzw. dem Arbeitslosengeld sind Ausnahmen möglich, z.B. dann, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kündigung eingetreten ist. Außerdem fallen Bezüge während der Schul- und Ausbildungszeit sowie während eines Studiums nicht unter diese Regelung.
Die mit dem Antrag auf Einbürgerung nachgewiesenen ausreichenden Deutschkenntnisse bezeichnen die Fähigkeit, sich in der deutschen Sprache mündlich und schriftlich nach dem B1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens auszudrücken. Der Antragssteller kann seine Sprachkenntnisse in den folgenden Formen nachweisen:
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses
- Das Zertifikat Deutsch oder andere Sprachdiplome
- Erfolgreicher mindestens vierjähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule
- Ein erfolgreicher Hauptschul- oder Realschulabschluss oder Abitur
- Nachweis über die Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule
- Abgeschlossene deutschsprachige Berufsausbildung
- Abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule.
Neben der gewöhnlichen Einbürgerung gibt es auch die Ermessungseinbürgerung. Sie erfolgt normalerweise auch nach acht Jahren, kann sich aber verkürzen, wenn die Einbürgerung in einem besonderen öffentlichen Interesse liegt, dies ist insbesondere bei Spitzensportlern der Fall. Eine erleichterte Einbürgerung trifft auch andere Personengruppen, z.B. Familienangehörige von AusländerInnen mit Anspruch auf Einbürgerung, UnionsbürgerInnen und Staatenlose.
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Antrag auf Einbürgerung
Ein Antrag auf Einbürgerung können AusländerInnen ab einem Alter von 16 Jahren stellen. Bei Kindern können ihre Erziehungsberechtigten einen Antrag auf stellen. In der Regel wird bei der Einbürgerung eine Gebühr von 255 Euro fällig. Für Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, müssen 51 Euro gezahlt werden, werden sie alleine eingebürgert, entsteht ebenfalls eine Gebühr von 255 Euro. In Ausnahmen kann dieser Betrag reduziert oder sogar ganz aufgehoben werden, z.B. dann, wenn die Antragsteller nur über ein geringes Einkommen verfügen oder mehrere Kinder mit eingebürgert werden. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie der Antrag auf Einbürgerung aussehen muss. Bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden der Kreis- und Stadtverwaltungen liegen jedoch entsprechende Formulare bereit. Für Fragen, Hilfe und Beratung der Antragssteller stehen die Stellen ebenfalls zur Verfügung.> Infos zum Einbürgerungstest
Weitere Informationen zur Bundesausländerbeauftragte, Integrationsbeauftragte, Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration - Antrag Einbürgerung . Migration . Flüchtlinge . Integration . Einbürgerung . Geburtsortprinzip . Abstammungsprinzip