Bundesausländerbeauftragte.de
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Dies ist ein privates Informationsangebot zu Themen der Ausländer-, Migrations- und Flüchtlingspolitik, mit einem Lexikon und Infos zum Einbürgerungstest. Dies ist keine Webseite der Bundesregierung.
Wissen / Lexikon
Staatsangehörigkeit
Was versteht man unter Staatsangehörigkeit und wie erlangt man diese?
Aufenthaltsgenehmigung
Was bedeutet die Bezeichnung Aufenthaltsgenehmigung und wo ist der Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis?
Ausweisung
Ausweisung wird im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt im Deutschen Rechtssystem zur Aufenthaltsfrage von Ausländern angewandt.
Staatsdienst
Welche Berufe gibt es im Staatsdienst? Tätigkeiten im Staatsdienst sind Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst.
Bundesländer
Integrationsbeauftrage und Ausländerbeauftragte der 16 Bundesländer (NRW, Hamburg, Berlin, Hessen ...)
Bundesausländerbeauftragte / Integrationsbeauftragte
Seit mehr als 30 Jahren gibt es in der deutschen Regierung ein Amt für Integrations- und Ausländerpolitik. Es wurde 1978 von der damaligen sozialliberalen Bundesregierung unter Helmut Schmidt ins Leben gerufen, nannte sich "Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen" und war dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zugeteilt.
Erster Amtsinhaber war der SPD-Politiker Heinz Kühn. 1981 übernahm die FDP-Politikerin Lieselotte Funcke das Amt und hatte es bis 1991 inne. Von 1991 bis 1998 fungierte Cornelia Schmalz-Jacobsen, ebenfalls von der FDP, als Ausländerbeauftragte. Mit dem rotgrünen Regierungswechsel 1998 wurde die Bündnis 90/Die Grünen-Politikerin Marieluise Beck zur Ausländerbeauftragten der Bundesregierung ernannt. 2002 wurde das Amt unter der zweiten Kanzlerschaft von Gerhard Schröder umbenannt: Von der "Bundesausländerbeauftragten" zur "Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration".
Von 2002 bis 2005 unterstand das Amt zudem nicht mehr dem Arbeits- und Sozialministerium, sondern dem Familienministerium. Unter der Führung von Amtsinhaberin Marieluise Beck wurde der Beschluss über eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe Integration gefasst, deren Hauptziel die Ausgestaltung von Sprachkursen für ZuwanderInnen bildete. Seit 2003 sind Bund und Ländern dazu verpflichtet, entsprechende Sprachkurse anzubieten. Mit der Bundestagswahl 2005 wurde Marieluise Beck von der CDU-Politikerin Maria Böhmer abgelöst.
Bisherige Amtsinhaber
1978-1981 - Heinz Kühn (SPD)
1981-1991 - Lieselotte Funcke (FDP)
1991-1998 - Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP)
1998-2005 - Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen)
2005-2013 - Maria Böhmer (CDU)
2013- - Aydan Özoğuz
Integrationsbeauftragte Maria Böhmer
Maria Böhmer ist die aktuelle Amtsträgerin und somit "Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration". Umgangssprachlich wird das Amt allerdings bis heute als "Ausländerbeauftragte" oder verkürzt als "Integrationsbeauftragte" bezeichnet. Zu beachten gilt, dass der/die Beauftragte jeweils für eine Legislaturperiode ernannt wird und der oder die AmtsträgerIn kein Mitglied des Deutschen Bundestages sein muss. Nicht nur der Bund, sondern auch die einzelnen Bundesländer ernennen jeweils einen Beauftragen bzw. eine Beauftragte für Integrationsaufgaben. Versuche der CDU und FDP, das Amt in Hamburg und Sachsen-Anhalt abzuschaffen, sind gescheitert.
Unter Kanzlerin Angela Merkel wurde das Amt institutionell aufgewertet, indem es direkt dem Kanzleramt und nicht länger dem Familienministerium zugeordnet ist. Maria Böhmer erhält dadurch den Status einer Parlamentarischen Staatssekretärin. Grund dieser institutionellen Änderung ist das Ziel der Regierung, Integrationspolitik auf allen Politikebenen als Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und umzusetzen.
Aufgaben und Ziele des Amtes für Migration, Flüchtlinge und Integration
Die Aufgaben der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration sind festgeschrieben im "Aufenthaltsgesetz". Die jetzige Bundesregierung beschreibt die Aufgaben und Ziele des Amtes für Migration, Flüchtlinge und Integration auf drei Ebenen: Das Zusammenleben zwischen Deutschen und AusländerInnen zu fördern, die Regierung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Integrationspolitik zu unterstützen und die Öffentlichkeit über die Arbeit der Integrationsbeauftragten zu informieren.
Dies beinhaltet die folgenden Aufgabenbereiche:
- Förderung der Integration von MigrantInnen
- Voraussetzungen zum Zusammenleben zwischen AusländerInnen und Deutschen schaffen
- Gegen Fremdenfeindlichkeit und Ungleichbehandlungen von AusländerInnen wirken
- AusländerInnen helfen, dass ihre Belange in Deutschland berücksichtigt werden
- Über die gesetzlichen Möglichkeiten der Einbürgerung informieren
- Die Freizügigkeitsrechte der in Deutschland lebenden UnionsbürgerInnen bewahren
Bei der Umsetzung dieser Aufgabenbereiche arbeitet die Integrationsbeauftragte auf der nationalen Ebene eng mit den Länderbeauftragten und auf der internationalen Ebene eng mit den EU-Mitgliedsstaaten zusammen.
Mindestens alle zwei Jahre legt der Amtsinhaber bzw. die Amtsinhaberin dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Lage der MigrantInnen und AusländerInnen in Deutschland vor. Dieser Bericht ist auch öffentlich im Internet einsehbar.
Nationale Integrationsgipfel
Unter der Großen Koalition wurde am 14. Juli 2006 der Nationale Integrationsgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel ins Leben gerufen. Unter Mitwirkung von Bund und Ländern, VertreterInnen politischer und gesellschaftlicher Gruppierungen sowie Migrantenverbänden wurde am 12. Juli 2007 ein Nationaler Integrationsplan verabschiedet. Dieser enthält 400 Selbstverpflichtungen und Maßnahmen der Beteiligten und konzentriert sich insbesondere auf die Bereiche Sprache, Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt.
Ziel des Nationalen Integrationsplans ist u.a. die Verbesserung von Integrationskursen, die Förderung des Erlernens der deutschen Sprache für MigrantInnen und die Erhöhung ihrer Bildungschancen auf Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Der Integrationsplan enthält auch Kriterien zur Evaluierung und Umsetzung beschlossener Maßnahmen.
Als Reaktion auf die Änderungen der bundesdeutschen Ausländergesetze im März 2007 wurde das zweite Treffen im Sommer 2007 von einigen türkischen Verbänden boykottiert. Im Herbst 2008 fand der dritte und vorerst letzte Nationale Integrationsgipfel statt.
Mit der aus dem Nationalen Integrationsplan abgeleiteten Vorgabe, Integrationsmaßnahmen auch bewerten und als erfolgreich bzw. weniger erfolgreich beurteilen zu können, legte die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration im Sommer 2009 den ersten Integrationsindikatoren-Bericht vor.In Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftpolitik sowie dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung wurden die Lebenslagen von Menschen mit Migrationshintergrund anhand bestimmter Indikatoren untersucht. Dieser Evaluierungsbericht ist im Internet auf den Seiten der Bundesregierung öffentlich zugänglich und einsehbar.
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