Bundesausländerbeauftragte.de
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Dies ist ein privates Informationsangebot zu Themen der Ausländer-, Migrations- und Flüchtlingspolitik, mit einem Lexikon und Infos zum Einbürgerungstest. Dies ist keine Webseite der Bundesregierung.
Wissen / Lexikon
Staatsangehörigkeit
Was versteht man unter Staatsangehörigkeit und wie erlangt man diese?
Aufenthaltsgenehmigung
Was bedeutet die Bezeichnung Aufenthaltsgenehmigung und wo ist der Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis?
Ausweisung
Ausweisung wird im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt im Deutschen Rechtssystem zur Aufenthaltsfrage von Ausl‰ndern angewandt.
Staatsdienst
Welche Berufe gibt es im Staatsdienst? Tätigkeiten im Staatsdienst sind Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst.
Lexikon/Wissen zum Thema Ausweisung
Ausweisung
Der Begriff Ausweisung wird im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt im Deutschen Rechtssystem zur Aufenthaltsfrage von Ausländern angewandt. Er wird fälschlicherweise oft dem Begriff der Abschiebung gleichgesetzt.
Die Ausweisung hat den Zweck, nicht deutsche Staatsbürger zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland zu veranlassen. Eine Wiedereinreise soll somit vermieden werden; vorhandene Aufenthaltstitel treten somit außer Kraft. Die rechtlichen Regelungen finden Sie dazu im seit 01.01.2005 geltenden Aufenthaltsgesetzt, insbesondere § 51 über die Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts und der Fortgeltung von Beschränkungen definiert den Begriff genauer. Das neue Gesetzt will verdeutlichen, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Einreiseland ist. Die Aufnahme ist an Pflichten gebunden, so ist das Erlernen der deutschen Sprachen zwingend notwendig.
Eine Ausweisung wird immer dann beantragt, wenn nicht deutsche Staatsbürger mit ihrer weiteren Anwesenheit in Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen des Landes beeinträchtigen oder gefährden (vgl. § 53 ff).
Etwas anders verhält es sich für EU-Ausländer. Sie können nur unter erheblichen Bedingungen ausgewiesen werden und genießen ein gewisses Maß an Freizügigkeit. So ist z.B. das Vergessen der Aufenthaltsgenehmigungsverlängerung kein Grund zur Ausweisung. Die Straffälligkeit eines Unionsbürgers muß differenzierter betrachtet werden, allein das Vorliegen von Gesetzesverstößen oder auf Bewährung ausgestellte Strafen, erwirken den Verwaltungsakt noch nicht. Liegen hingegen schwere Straftaten vor, insbesondere im Bereich des Rauschmittelhandels, entscheiden die Gerichte zunehmend einig.
Weitere Informationen zur Bundesausländerbeauftragte, Integrationsbeauftragte, Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration - Ausweisung . Migration . Flüchtlinge . Integration . Einbürgerung . Abschiebung