Bundesausländerbeauftragte.de
Bundesausländerbeauftragte.de
Dies ist ein privates Informationsangebot zu Themen der Ausländer-, Migrations- und Flüchtlingspolitik, mit einem Lexikon und Infos zum Einbürgerungstest. Dies ist keine Webseite der Bundesregierung.
Wissen / Lexikon
Staatsangehörigkeit
Was versteht man unter Staatsangehörigkeit und wie erlangt man diese?
Aufenthaltsgenehmigung
Was bedeutet die Bezeichnung Aufenthaltsgenehmigung und wo ist der Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis?
Ausweisung
Ausweisung wird im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt im Deutschen Rechtssystem zur Aufenthaltsfrage von Ausl‰ndern angewandt.
Staatsdienst
Welche Berufe gibt es im Staatsdienst? Tätigkeiten im Staatsdienst sind Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst.
Lexikon/Wissen zum Thema Aufenthaltsberechtigung
Aufenthaltsberechtigung
Der Begriff Aufenthaltsberechtigung bezeichnet neben Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis eine Form der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer nach dem bis zum 31.12.2004 gültigen Ausländergesetz der Bundesrepublik Deutschland. Sie war örtlich und zeitlich uneingeschränkt und stellte den höchsten Grad der Verfestigung des Aufenthaltsstatus dar. Besitzer einer Aufenthaltsberechtigung verfügten zudem über einen besonderen Schutz vor Ausweisung.
Mit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes, das für Bürger aus Nicht-EU-Staaten gilt, am 1.1.2005 wurden die bisherigen vier Arten der Aufenthaltsgenehmigung abgeschafft und durch zwei sogenannte Aufenthaltstitel ersetzt: Die zeitlich befristet und in Abhängigkeit von einem Aufenthaltszweck zu erteilende Aufenthaltserlaubnis und die zeitlich unbefristet und unabhängig von einem Aufenthaltszweck zu erteilende Niederlassungserlaubnis. Dabei entspricht die Niederlassungserlaubnis am ehesten der früheren Aufenthaltsberechtigung.
Um eine Niederlassungserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, müssen Sie nach dem Aufenthaltsgesetz den fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Sicherung Ihres Lebensunterhalts, die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung über mindestens 60 Monate, Straffreiheit, eine Arbeitserlaubnis, die notwendigen Kenntnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ausreichende Sprachkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland sowie ausreichenden Wohnraum nachweisen. In Ausnahmefällen ( z. B. für Hochqualifizierte, Selbstständige, ehemalige Deutsche oder aus humanitären Gründen) kann eine Niederlassungserlaubnis auch unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.
Als Bürger aus EU-Staaten gelten für Sie die Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes. Danach können Sie eine sogenannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten, die ihnen die Endgültige Niederlassung in Deutschland ermöglicht.
Weitere Informationen zur Bundesausländerbeauftragte, Integrationsbeauftragte, Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration - Aufenthaltsberechtigung . Migration . Flüchtlinge . Integration . Einbürgerung . Aufenthaltserlaubnis